Bei uns sind
Bei uns sind
Sie in
besten
Händen
Mit einem Schwerpunkt auf Straf- und Zivilrecht engagiert sich unsere Kanzlei dafür, die Rechte unserer Mandanten zu vertreten und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Unsere Partner bringen umfangreiche Fachkenntnisse und eine langjährige Erfahrung in jeden Fall ein. Wir verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten komplex und belastend sein können. Deshalb legen wir grossen Wert auf klare Kommunikation, sorgfältige Vorbereitung und strategisches Denken. | Ob Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind oder massgeschneiderte rechtliche Beratung benötigen – unsere Kanzlei steht Ihnen in jedem Schritt unterstützend zur Seite. Unsere juristischen Dienstleistungen werden direkt von unseren Partnern erbracht, um persönliche Betreuung und fachkundige Beratung sicherzustellen. |
Unsere
Expertise
Die Partner
lic. iur., E.M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt
Berät und vertritt seine Klientschaft in Wirtschaftsstrafrecht und strafprozess-rechtlichen Angelegenheiten und ist ausserdem im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie Private Clients tätig.
Roy D. Maybud
lic. iur., E.M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt
Geboren 1978 Anwaltspatent seit 2006 |
Berät in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch. |
Roy D. Maybud, Rechtsanwalt, E.M.B.L.-HSG, berät und vertritt seine Klientschaft in wirtschaftsstraf- und strafprozessrechtlichen Angelegenheiten. Er ist ebenfalls im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie Private Clients tätig. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung hat Roy D. Maybud auch im Bereich Compliance, Client Documentation und Geldwäschereigesetz. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Roy D. Maybud Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen der Swiss Football League. Er war zuvor während über zehn Jahren als selbständiger Rechtsanwalt in der französischsprachigen Westschweiz (Fribourg), während zwei Jahren als CEO eines Multi Client Family Offices in Luzern und die letzten fünf Jahren als Partner bei imkp rechtsanwälten tätig. Im Militär bekleidet Roy D. Maybud den Grad eines Oberstleutnants und amtet als Präsident II des Militärgerichts 2 sowie stellvertretender Chef der Ausbildung MJ.
Zuvor war er als militärischer Untersuchungsrichter und geschäftsleitender Auditor am Militärgerichts 4 tätig. Neben seinem Executive Master of European and International Business Law (Universität St. Gallen HSG) verfügt Roy D. Maybud über die Fachausbildungen Certificate of Advanced Studies (CAS) in Wirtschaftsstrafrecht und in Forensics (Staatsanwaltsakademie, Universität Luzern) sowie über eine Fachausbildung in Verhandlungsstrategie und Gesprächsführung, «Negotiating Difficult Conversations» (Harvard Law School, Negotiation Institute). Roy D. Maybud ist unter anderem Mitglied des Zürcher und Schweizerischen Anwaltsverbandes, der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft, der Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) sowie des Piketts Strafverteidigung Zürich. Er berät in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt
Ist vorwiegend im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts, mit Schwergewicht Vertrags- und Haftpflichtrecht, sowie im Straf- und Strafprozessrecht tätig. Zudem berät und vertritt er unsere Klientschaft in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten.
Dr. Martin A. Kessler
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt
Geboren 1977 Anwaltspatent seit 2009 |
Berät in den Sprachen Englisch und Deutsch. |
Dr. Martin A. Kessler, Rechtsanwalt, LL.M. ist vorwiegend im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts, mit Schwergewicht Vertrags- und Haftpflichtrecht, sowie im Straf- und Strafprozessrecht tätig. Zudem berät und vertritt er unsere Klientschaft in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten. Neben seiner Anwaltstätigkeit doziert Dr. Martin A. Kessler an der Universität Basel sowie an der KV Zürich Business School und publiziert regelmässig in Fachzeitschriften über aktuelle Themen und praktische Herausforderungen. Unter anderem ist er Mitautor des «Orell-Füssli»-Aktienrecht-Kommentars (Art. 650–657 OR), des Basler Kommentars zum Obligationenrecht I (Art. 41–49, Art. 52–59a und Art. 61), des Basler Kommentars zum Strafrecht II (Art. 195–197 StGB; ab der 4. Auflage) sowie Mitherausgeber des Schweizerischen Haftpflichtrechts.
Dr. Martin A. Kessler ist unter anderem Mitglied des Zürcher und des Schweizerischen Anwaltsverbands, der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie des Piketts Strafverteidigung.
Gerne begrüssen wir
Sie in
unserer Kanzlei
am Zürichsee
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